Erkennen, Wahrnehmen, Handeln
Sie beobachten bei einem Kind, das Sie in KiTa, Krippe, Hort, Verein und/oder Schule betreuen, oder als Bürger/-in in Ihrer Umgebung, zum wiederholten Male …
Diese Anzeichen können auf eine Gefährdung hinweisen, die zu einem „unguten Gefühl“ zu den Lebensumständen eines Kindes/Jugendlichen führen.
2. Kinderschutzfachkräfte
Was sind Kinderschutzfachkräfte?
Kinderschutzfachkräfte sind speziell qualifizierte Personen, die durch eine vertragliche Vereinbarung mit dem Jugendamt des Landkreises Osterode am Harz für die Sicherstellung des Schutzauftrages nach §§ 8a & 8b SGB VIII zusammenarbeiten.
Die erfahrenen Fachkräfte werden zur Risikoeinschätzung vor allem vom Personal in Kindertagesstätten, von Tagespflegepersonen, Vereinen und Verbänden gerufen, bevor gegebenenfalls das Jugendamt aktiv wird.
Zudem bieten die Kinderschutzfachkräfte für Personen, die im Bereich Bildung und Erziehung tätig sind oder sich in Vereinen und Verbänden engagieren, Schulungen zum Thema Kindeswohl an.
Das Team der Kinderschutzfachkräfte für den Landkreis Göttingen* bietet:
Alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen können sich an die Kinderschutzfachkräfte wenden, z.B.:
Berufsgeheimnisträger haben einen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
3. Umsetzung des Schutzauftrages
Vorgehensweise/Ablauf gem. §8a und §8b SGB VIII i.V.m. §4 KKG bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung:
Bei einer akuten Kindeswohlgefährdung wählen Sie die zentrale Nummer des Fachbereichs Jugend des Landkreises Göttingen
Außerhalb der Dienstzeiten, an Wochenenden und Feiertagen, kann der Rufbereitschaftsdienst über die Polizei 110 kontaktiert werden.
Telefon (05522) 4668 | Fax (05522) 4670
Büro: Mo-Fr 8-13 Uhr
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